BPOLI DD: Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle: Mann kann Geldstrafe nicht zahlen und muss ins Gefängnis
Bundespolizeiinspektion Dresden
BPOLI DD: Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle: Mann kann Geldstrafe nicht zahlen und muss ins Gefängnis
Dresden (ots)
Beamte der Bundespolizeiinspektion Dresden haben heute Morgen (27. Juni 2025) in einem Zug im Raum Dresden einen 42-jährigen syrischen Staatsangehörigen festgenommen, gegen den gleich drei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Worms vorlagen. Der Mann konnte die fälligen Geldstrafen in Höhe von insgesamt 1.800 Euro nicht begleichen und muss nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 99 Tagen verbüßen.
Die Feststellung erfolgte gegen 05:45 Uhr in einem Zug der ÖBB. Die aufmerksamen Beamten der Bundespolizei hatten bei der Kontrolle den richtigen Riecher und stellten fest, dass gegen den Mann mehrere offene Haftbefehle vorlagen:
Amtsgericht Worms, aus dem Jahr 2021: Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Ursprünglich waren 36 Tage Haft oder eine Geldstrafe von 540 Euro angesetzt.
Amtsgericht Worms, aus dem Jahr 2021: Haftbefehl wegen Diebstahls. Hier waren 27 Tage Haft oder eine Geldstrafe von 540 Euro vorgesehen.
Amtsgericht Worms, aus dem Jahr 2020: Haftbefehl ebenfalls wegen Diebstahls. In diesem Fall belief sich die Strafe auf 36 Tage Haft oder eine Geldstrafe von 720 Euro.
Da der Festgenommene die aus den Urteilen resultierenden Gesamtgeldstrafen von 1.800 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, um die ihm auferlegte Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 99 Tagen zu verbüßen.
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Fakten
- Der Mann ist syrischer Staatsangehöriger.
- Er muss eine Ersatzfreiheitsstrafe von 99 Tagen verbüßen.
- Die Gesamtgeldstrafen belaufen sich auf 1.800 Euro.
- Die Festnahme erfolgte gegen 05:45 Uhr in einem Zug der ÖBB.
- Der Mann hatte mehrere offene Haftbefehle vorlagen.
- Ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis war für 36 Tage oder eine Geldstrafe von 540 Euro angesetzt.
- Ein weiterer Haftbefehl wegen Diebstahls war für 27 Tage oder eine Geldstrafe von 540 Euro vorgesehen.
- Ein dritter Haftbefehl wegen Diebstahls war für 36 Tage oder eine Geldstrafe von 720 Euro angesetzt.
- Die Festnahme erfolgte in Dresden (Deutschland).